Kieferorthopädische Wahlarztpraxis
Als qualifizierte kieferorthopädische Wahlarztpraxis erfüllen wir die Voraussetzungen für den Kostenersatz durch die Krankenkassen.
Sie können, nach Begleichung des Honorars, die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Die Höhe des Kostenersatzes kann bei dieser nachgefragt werden. In der Regel werden 80% des gültigen Kassentarifes rückerstattet. Die angegebenen Honorare sind Richtwerte und können, je nach Behandlungsdauer und -aufwand, bis zu 20% nach unten oder oben abweichen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass bei kosmetischen Sonderleistungen (z.B. Keramikbrackets, spez. Drähte usw.) die Krankenkasse für die gesamte Kieferregulierung keine Kosten übernimmt.
Honorare für die kieferorthopäfische Behandlung
Stand 2024 : folgen
Tarif | für ÖGK,BVAEB, SVS | |
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Kieferorthopädische Beratung |
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Interzeptive Behandlung | 0,00 € | |
Reparatur interzeptive Behandlung | ||
IOTN-Feststellung (inkl. Röntgen) | ||
kieferorthopädische Hauptbehandlung 1.Teilbetrag 2.Teilbetrag 3.Teilbetrag |
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Reparatur KFO Hauptbehandlung | ||
Ausgliederung n. Behandlerwechsel | ||
Abbruch der KFO Hauptbehandlung |