Kieferorthopädische Wahlarztpraxis

Als qualifizierte kieferorthopädische Wahlarztpraxis erfüllen wir die Voraussetzungen für den Kostenersatz durch die Krankenkassen.

Sie können, nach Begleichung des Honorars, die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Die Höhe des Kostenersatzes kann bei dieser nachgefragt werden. In der Regel werden 80% des gültigen Kassentarifes rückerstattet. Die angegebenen Honorare sind Richtwerte und können, je nach Behandlungsdauer und -aufwand, bis zu 20% nach unten oder oben abweichen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass bei kosmetischen Sonderleistungen (z.B. Keramikbrackets, spez. Drähte usw.) die Krankenkasse für die gesamte Kieferregulierung keine Kosten übernimmt.

Honorare für die kieferorthopäfische Behandlung

Stand 2024 : folgen

Tarif für ÖGK,BVAEB, SVS 

Kieferorthopädische Beratung


 

Interzeptive Behandlung 0,00 €
Reparatur interzeptive Behandlung

IOTN-Feststellung (inkl. Röntgen)

kieferorthopädische Hauptbehandlung

                      1.Teilbetrag

                      2.Teilbetrag

                      3.Teilbetrag


 

 

 

Reparatur KFO Hauptbehandlung

Ausgliederung n. Behandlerwechsel

Abbruch der KFO Hauptbehandlung

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